Das Wappen ist das Hoheitszeichen einer Stadt. Im Mittelalter war es Sitte, daß die neue Ortsgründung einer Ritter- oder Stadtburg das Wappen des Herren und Gründers, des Schirmvogtes oder Schirmherrn zugelegt bekam. Wurden diese Orte mit besondereren Rechten begnadet, drückte man das im Siegel- oder Wappenbilde geziemend aus.
Polkwitz wurde bei seiner Gründung mit allen bevorzugten Herrschaftesgraden einer Herzogsstadt, mit Hoch- und Niedergericchten, Meilen-, Bank-, Brau-, Schank-, Vogtei-, Rats-, und Bürgerrechten privilegiert.
Der Altmeister der deutschen Wappenkuns, Otto Hupp, widmete in seinem fürhrenden Quellenwerke: "Die Wappen und Siegel der deutschen Städte...", der Stadt Polkwitz einen besonderen Raum und berichtet: "In Rot eine torlose silberne Burg mit zwei spitzbedachten Zinnentürmen, welche oben durch einen gotischen Spitzbogen miteinander verbunden sind; unter dem Bogen steht der Schlesische Helm mit dem Pfauenschweif auf einem halbrunden, goldenen mit dem wachsenden schwarzen Adler belegten Schirmbrett. Das frühest belannt gewirdene Siegel an einer Urkunde v.J.1304 (Thorner Archiv) ist so undeutlich, daß eben noch die Umrisse der Türme und eine Erhöhung zwischen ihnen zu erkennen sind (ca. 32 mm).